Qualitätssicherungsvereinbarungen rechtssicher gestalten und überprüfen

(Bild: ISGATEC GmbH)

Qualitätssicherungsvereinbarungen rechtssicher gestalten und überprüfen

Produkthaftung. Vertragsklauseln. Praxisbeispiele.

Haftungsrisiken scheinen sich Jahr für Jahr zu erhöhen. Dies insbesondere durch den inzwischen verbreiteten Einsatz von Qualitätssicherungsvereinbarungen. Doch welche Klauseln sind wirksam und welche nicht und wie schafft man für das eigene Unternehmen Rechtssicherheit? Das erfahren Sie in diesem Seminar – anhand zahlreicher Beispiele aus der Beratungspraxis des Referenten.

Veranstaltungsnummer: QMR 01

Termin

Ort

Teilnahmegebühr

Abschluss

21.03.2023 - 22.03.2023
Online-Seminar
590,00 € zzgl. MwSt.
Teilnahmenachweis
Ihr Kontakt: Sema Tatlidede

Kontext

Ein zentraler Baustein qualitätssichernder Maßnahmen für Komponenten und Produkte ist in der Lieferkette heutzutage die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV). Der Handlungsbedarf steigt durch erhöhte Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung insbesondere auf den Gebieten Produkthaftung und vertraglicher Gewährleistung. Qualitätssicherungsvereinbarungen sollen hier zur Rechtssicherheit beitragen. Sie ergänzen in der Regel Rahmenverträge und Einkaufsbedingungen und sollen v.a. dabei helfen, sichere Fertigungsprozesse zu ermöglichen und Haftungsbereiche abzugrenzen. Bei der Verhandlung dieser Vereinbarungen entstehen häufig Diskussionen zwischen den Vertragspartnern über die Angemessenheit und Durchführbarkeit einiger Bestimmungen. Dies vor allem dort, wo eine mehr oder weniger einseitige Überwälzung des Haftungsrisikos auf den Lieferanten stattfinden soll. Aufgrund der Komplexität der Materie ist es für den/die Praktiker:in ohne juristische Vorkenntnisse oftmals schwierig, die Tragweite einzelner Bestimmungen zu erkennen und Haftungsfallen zu entdecken.

Inhalte

Basiswissen Produkthaftung

  • Vertragliche Produkthaftung
  • Wareneingangskontrolle / Rügeobliegeheiten, § 377 HGB
  • Außervertragliche (gesetzliche) Produkthaftung
  • Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes
  • Strafrechtliche Produkthaftung

 Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Konsequenzen für die Gestaltung von QSV
  • Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Haftungsverlagerung / AGB-Kontrolle
  • QSV bei grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen
  • Fallstricke/Haftungsfallen

 Typische Vertragsklauseln (Auswahl)

  • „Null-Fehler-Ziel“
  • Erstbemusterung/Prozessfreigabe
  • Ausschluss/Modifikation der Anforderungen an die Wareneingangsprüfung
  • Audits/Prüfrechte des Kunden
  • Rechte bei Beanstandungen (Selbstvornahme etc.)

Praxisbeispiele 

Ihr Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen rechtliche Grundlagenkenntnisse für das Verständnis typischer Klauseln in Qualitätssicherungsvereinbarungen. Diese werden durch zahlreiche praktische Beispiele direkt im Arbeitsalltag anwendbar. Auch wenn Sie sich noch nicht vertieft mit diesen Themen beschäftigt haben, wissen Sie nach der Teilnahme an diesem Seminar, worauf es ankommt und können in Gesprächen mit Ihren Kunden bestehen.

Referent Rechtsanwalt Alexander Bartsch

  Rechtsanwalt Alexander Bartsch

Rechtsanwalt Alexander Bartsch

Vita von Rechtsanwalt Alexander Bartsch
  • Juristische Studienabschlüsse in Deutschland und Frankreich (Paris I Sorbonne), LL.M. im Wirtschaftsrecht
  • Rechtsanwalt seit 2010, Kanzleipartner seit 2013
  • Tätigkeitsschwerpunkt: Beratung und Prozessführung im nationalen und grenzüberschreitenden Handels-, Vertrags- und Produkthaftungsrecht
  • Regelmäßige Vortragstätigkeit zu produkthaftungsrechtlichen Themen, u.a. für den Bundesverband Deutscher Stahlhandel (BDS AG)

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarteilnahme für zwei Halbtagesseminare, Seminarunterlagen sowie Teilnahmebestätigung.

1. Tag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr (ca. 15:45 bis 16:15 Uhr Pause) und

2. Tag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr (ca. 10:45 bis 11:15 Uhr Pause)

Bei Anmeldung von zwei oder mehreren Teilnehmenden bekommt ab dem zweiten Teilnehmenden jede:r weitere 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt, um den optimalen Lernerfolg zu garantieren.

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