07.09.2023 Refresher: Normen richtig einordnen
Die Bedeutung rechtlicher Begriffe für die Praxis
Bezüglich der Auslegung der rechtlichen Begriffe „anerkannte Regeln der Technik“, „Stand der Technik“ und „Bestandsschutz“ kommt es immer wieder zu Diskussionen, die meistens auf einer Auslegung nach Wissen der Diskutierenden geführt werden. Dabei gibt es bei der Einordnung der Bedeutung und Gültigkeit von Normen immer wieder Missverständnisse.
„Normen“ sind anerkannte, dokumentierte Festlegungen, in denen eine Mehrheit repräsentativer Fachleute den Stand der Technik wiedergibt. Sie entsprechen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. „Anerkannte Regeln der Technik“ sind Prinzipien und Lösungen, die laut BVerwG vom 30.09.1996 in der Praxis erprobt und bewährt sind. Das BVerwG hat dazu festgestellt, dass Normen nicht schon allein kraft ihrer Existenz die Qualität von anerkannten Regeln der Technik haben und keinen Ausschließlichkeitsanspruch stellen können. Der BGH stellt am 14.05.1998 fest, dass DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter ihnen zurückbleiben. Sie sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein (nicht kostenlos) und müssen, um mit dem Stand der Technik Schritt halten zu können, regelmäßig überarbeitet werden. Sind sie vereinbart, kann eine Nichteinhaltung zu rechtlichen Konsequenzen, bei Gefährdung von Leib und Leben sogar zu Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren führen.