11.10.2022 Dichtungsmaterial erleichtert den notwendigen Umstieg
FA-Dichtungsmaterial mit neuer Trinkwasserzulassung und Gaszertifikat
Mit der KTW-BWGL (Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die den Umgang mit Dichtungsmaterialien im Trinkwasser stark beeinflusst. Die Auswirkungen – speziell auf die häufig verwendeten Dichtungsmaterialien auf Faserbasis (FA) sowie die sich ergebenden Konsequenzen für den Einsatz in der Praxis – führten zu neuen Entwicklungen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat Anforderungen an unterschiedlichste Bauteile im Bereich der Trinkwasserversorgung aufgestellt. Im Bereich der Faserweichstoffdichtungen ist die KTW-BWGL maßgebend. Hierzu werden Produkte und Bauteile aus organischen Materialien aufgrund der eingesetzten Ausgangsstoffe (Vormaterialien) hinsichtlich des Stoffübergangs ins Trinkwasser bewertet.
In der Positivliste des UBA sind die Rohstoffe gelistet, die zur Herstellung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden dürfen. Diese Liste gilt auch für die mit Elastomeren gebundenen faserverstärkten Dichtungsplatten (FA-Dichtungsplatten auf Basis von Fasern). In der Liste sind im Teil 1 die vollständig bewerteten Stoffe aufgeführt (Monomere, Füllstoffe, Weichmacher, Alterungsschutzmittel, Verarbeitungshilfsstoffe, Vernetzungsmittel etc.). Die Positivliste Teil 2 listet nicht vollständig bewertete Stoffe auf. Die Verwendung dieser teilbewerteten Stoffe wurde nur bis zum 31. Dezember 2021 akzeptiert. Eine Übergangsfrist gibt noch etwas Zeit, aber die Umstellung auf neue Dichtungsmaterialien, welche nur noch aus vollständig bewerteten Stoffen bestehen, ist unausweichlich.