06.09.2022 Schulungsplattform zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten
Eine gemeinsame Verbändeinitiative von Diisocyanatherstellern (ISOPA, ALIPA) und Formulierern (FEICA u. a.) hat nach Informationen des Industrieverbands Klebstoffe e. V. ein umfassendes Online-Schulungsprogramm gestartet, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten.
Am 4. August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 252 vom 4.8.2020, S24-27) bekannt gegeben und trat 20 Tage später in Kraft. Somit dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Ausnahmen sind gegeben, wenn (a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichts% beträgt oder (b) Arbeitgeber:innen oder Selbstständige sicherstellen, dass industrielle oder gewerbliche Anwendende vor der Verwendung des Stoffes oder Gemisches erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Entsprechende diisocyanathaltige Produkte müssen seit dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet werden, der auf die Schulungsverpflichtung hinweist. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Konsumentenprodukte werden von dieser Verordnung nicht erfasst.
Die PU-Schulungsplattform wurde am 2. November 2021 auf Englisch freigeschaltet. Mittlerweile ist die Plattform ebenfalls in Deutsch, Französisch, Niederländisch, Spanisch und Italienisch verfügbar. Die übrigen EU-Sprachen werden im Laufe des Jahres 2022 folgen.
Zum besseren Verständnis der PU-Beschränkungen hat die FEICA ein Merkblatt mit dem Titel „Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte“ erstellt. Es ist in acht Sprachen abrufbar.