Rohrdämmung nach neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zur Verminderung der Energieverluste von kältetechnischen Anlagen müssen jetzt bedeutend größere Dämmschichtdicken eingesetzt werden (Bild:Armacell)

10.01.2024 Rohrdämmung nach neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1.Januar 2024 in Kraft ist, stellt neue Anforderungen an die Rohrdämmung, auf die Armacell hinweist. In den meisten Neubauten dürfen dann nur noch Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie eingebaut werden, für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen. Außerdem wird das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen deutlich verschärft.

Die Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen werden im neuen GEG in den Paragrafen 69 und 70 beschrieben. Für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen wurden die Anforderungen aus   dem GEG 2020 übernommen. In Abhängigkeit des Einsatzbereiches und des Rohrin­nendurchmessers ergeben sich die bekannten Dämmniveaus. Neu sind deutlich erhöhte Anforderungen speziell für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen. Bei einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm muss die Mindestdämmschichtdicke 9 mm betragen, während ab einem Innendurchmesser von über 22 mm eine Mindestdicke der Dämmschicht von 19 mm gefordert wird. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m K) bei einer Mitteltemperatur von 10 °C.

Für an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen, die unter den Anwendungsbereich des Paragrafen 69 fallen, fordert das GEG weiterhin eine 200%-Dämmung. Während dies für die Dämmung von Wärmeverteilungsleitungen z.B. auf dem Gebäudedach technisch sinnvoll und ausführbar ist, stellt diese Anforderung im Bereich Erneuerbarer Energien eine erhebliche technische Herausforderung dar. Eine 200%-Dämmung lässt sich im Durchführungsbereich von Solarleitungen oder beim Anschluss von Monoblock-Wärmepumpen nur unter erheblichem Mehraufwand und mit einem mehrlagigen Dämmaufbau umsetzen. Für diese Anwendungsbereiche kommen in der Praxis vorwiegend UV-beständige, werkseitig vorgedämmte Leitungen zum Einsatz.

Trotz vorgeschriebener Dämmpflicht sind zahlreiche Heizungsanlagen bzw.-anlagenteile noch immer nicht oder nicht ausreichend gedämmt worden. Selbst beim Austausch von Heizungsanlagen werden nicht oder schlecht gedämmte Rohrleitungen oft nicht nachgerüstet. Das führt zu hohen Energieverlusten. Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanfor­derungen, die eingehalten werden müssen. Angesichts der hohen Energiepreise amortisieren sich Dämmschichtdicken für Rohrleitungen und Armaturen, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, heute bedeutend schneller als noch vor wenigen Jahren.

Lösungspartner

Armacell Deutschland
Armacell Deutschland

 

Zielgruppen

Einkauf, Konstruktion & Entwicklung, Produktion & Fertigung