21.02.2024 Neues Mischungsportfolio für den Lebensmittelbereich
Das neue Mischungsportfolio von Gummiwerk Kraiburg entspricht den neuesten Anforderungen der überarbeiteten BfR-Empfehlung XXI.
Eine umfassende Überarbeitung der BfR-Empfehlung XXI rückte den Fokus auf den Umgang mit prozessbedingten Verunreinigungen. Die Risikobewertung nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen war ein maßgeblicher Aspekt. Als Reaktion auf diese Veränderungen hat Gummiwerk Kraiburg seine Produktionsprozesse unter Einbeziehung eines akkreditierten Prüfinstituts sorgfältig bewertet und beurteilt. Im Zuge des angepassten Regelwerks bietet das Unternehmen ein gestrafftes und gut sortiertes Mischungsportfolio auf Basis von NR, NBR und EPDM. Dieses ist einsetzbar für vielfältige Anwendungen und umfasst sowohl schwarze als auch farbige Mischungen.
Die BfR-Empfehlung XXI umfasst Leitlinien für Bedarfsgegenstände auf Basis von Natur- und Synthesekautschuk, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland herausgegeben werden. Diese Empfehlung bezieht sich speziell auf die Bewertung und den Umgang mit Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie enthält Kriterien zur Beurteilung der Sicherheit von Stoffen, die aus diesen Materialien in Lebensmittel übergehen können und zielt darauf ab, sichere Grenzwerte für ihre Verwendung festzulegen. Sorgfältig ausgearbeitete Rezepturen und Produktionsprozesse, die den Vorgaben der überarbeiteten BfR-Empfehlung XXI entsprechen, bilden die Grundlage für das erfolgreiche Bestehen der erforderlichen Fertigteilprüfungen gemäß dieser Empfehlung.