
Die Anforderungen an die Fensterfugendämmung unterscheiden sich deutlich von den Eigenschaften, die ein Brunnenschaum bietet (Bild: PU-schaum-Infocenter)
19.03.2025 Keinen Brunnenschaum für Fenster verwenden
Kann man Brunnenschaum zum Einbau von Kunststofffenstern verwenden? Diese Frage landet häufig im Postfach des PU-Schaum-Infocenters. Doch die Antwort auf die Frage ist eindeutig: Brunnenschaum sollte nicht für den Fenstereinbau verwendet werden.
Dies gilt besonders dann, wenn es sich um einen Schaum der Brandschutzklasse B3 handelt. Dieser ist ausschließlich für den Einsatz im Erdreich gedacht. Der Schaum dichtet z.B. Zisternen zuverlässig ab, die anschließend mit Erde umschlossen werden. Für alle oberirdischen Anwendungen sind nur Bauschäume der Brandschutzklasse B1 oder B2 zugelassen.
Die Anforderungen an die Fensterfugendämmung unterscheiden sich deutlich von den Eigenschaften, die ein Brunnenschaum bietet. So sollte der verwendete Schaum flexibel genug sein, um die Bewegungen des Fensterrahmens auszugleichen, ohne zu reißen. Spezielle Fensterschäume bieten diese Flexibilität und halten den Belastungen durch Wind oder starke Temperaturschwankungen stand.
Zudem sorgt PU-Schaum allein noch nicht für einen dichten Fensteranschluss. Der Schaum soll vor allem dämmen. Er trägt zwar zur Abdichtung bei, doch das reicht nicht aus, um die Fuge nach den Regeln der Technik abzudichten. Diese Aufgabe übernehmen z.B. spezielle Dichtbänder, Folien oder spritzbare Dichtstoffe. Entscheidend ist auch eine fachgerechte Verarbeitung durch das Handwerk. Detaillierte Beschreibungen dazu sind in der RAL-Montagerichtlinie zu finden. Das PU-Schaum-Infocenter rät daher, bei der Fenstermontage auf jeden Fall auf Brunnenschaum zu verzichten und zu einem passenden Fensterschaum zu greifen.