22.04.2024 Kautschukindustrie sieht Forderungen teilweise erfüllt
Mit Blick auf die erreichten Veränderungen vor der Entscheidung des EU-Parlaments über ein europäisches Lieferkettengesetz am 24. April 2024 haben sich, laut wdk, Standhaftigkeit und ein faktenbasierter Dialog ausgezahlt. Allerdings ist es bisher nicht gelungen, weitere Bürokratie-Belastungen für Unternehmen abzuwenden.
So erfasst das EU-Gesetz - laut wdk – wenigstens keine kleineren Unternehmen mehr. Für alle anderen genügt nun der Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), um ihr verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette zu dokumentieren. Damit entfällt die doppelte Berichtspflicht. Trotzdem geht das europäische Lieferkettengesetz immer noch in etlichen Punkten über das deutsche hinaus. Der wdk kritisiert hier vor allem das Haftungsregime und die weitgehenden Sorgfaltspflichten. In den politischen Gesprächen hat der Verband gewarnt, dass die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber Privatpersonen zu erheblichen Unsicherheiten führt. Und die neuen bürokratischen Nachweispflichten belasten die Unternehmen massiv personell und finanziell. Leider war man – laut wdk – auf EU-Ebene nicht einsichtig. Erst als sich eine Enthaltung Deutschlands abzeichnete, wurde seitens der EU der Entwurfstext abgemildert und die Bundesregierung suchte plötzlich das Gespräch mit dem Verband. Dass sich Teile der Bundesregierung hier für die Wirtschaft eingesetzt haben, weiß man zu schätzen. Eine frühzeitigere Einbindung aller betroffenen Branchen und ihrer Verbände hätte allerdings bereits im Vorfeld einige Irritationen ausräumen können.