Hilfestellung bei der Umsetzung der REACH-Beschränkung zu Mikroplastik

Hinweise und Hilfestellungen zur Umsetzung der Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (Bild: Deutsche Bauchemie)

14.11.2023 Hilfestellung bei der Umsetzung der REACH-Beschränkung zu Mikroplastik

Nachdem am 17.10.2023 die REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln (Mikroplastik) in Kraft getreten ist, haben die drei VCI-Fachverbände Deutsche Bauchemie e. V. (DBC), Industrieverband Klebstoffe e. V. (IVK) und Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) ihre Hinweise und Hilfestellungen zur Umsetzung der Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln veröffentlicht. Der gemeinsame Leitfaden soll Hersteller von bauchemischen Produkten, Dicht- und Klebstoffen sowie Klebebändern etc. dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.

Die Anwendungen in den genannten Branchen unterliegen i.d.R. bestimmten Ausnahmen, sodass die Produkte, auch wenn sie der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin hergestellt, vertrieben und verwendet werden können. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings gewisse Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17.10.2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung von Polymermikropartikel in die Umwelt verhindert werden kann. Weiterhin müssen sie spätestens bis zum 31.05.2027 und von da an jährlich zum 31.05. festgelegte Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln.

Aktuell gilt es für Formulierer entsprechender Produkte erst einmal, die eigene Betroffenheit zu ermitteln. Da hierzu häufig nicht alle Informationen vorliegen und diese teilweise erst von den Rohstofflieferanten eingeholt werden müssen, ist Handlungsbedarf gegeben. Der gemeinsame Leitfaden gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren.

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Lösungspartner

Industrieverband Klebstoffe e. V. (IVK)
Industrieverband Klebstoffe e. V. (IVK)

 

Zielgruppen

Einkauf, Konstruktion & Entwicklung, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung