Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Annahmen und Veröffentlichungen von Anzeigen, Beilagen, Einhefter, Digital- und Online-Werbemittel (zukünftig Medien genannt). Beim ersten Vertragsabschluss wird zwischen der ISGATEC GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass diese Bedingungen bei allen Verträgen zugrunde gelegt werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von unseren Bedingungen abweichen, werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil. Unsere Angaben sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
1. Preise, Nachlässe, Zahlungsbedingungen
(1) Preise: Die Preise für die Veröffentlichung der Medien richten sich nach unserer zurzeit gültigen Preisliste. Bei Änderung der Medienpreisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge.
(2) Nachlässe: Will der Auftraggeber einen Agenturrabatt in Anspruch nehmen, so ist dies auf dem Auftrag ausdrücklich zu vermerken. Zudem ist die Tätigkeit als Agentur spätestens bei der Beauftragung durch einen Handelsregister-Auszug nachzuweisen.
(3) Zahlungsbedingungen: Medien-Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten der ISGATEC GmbH geleistet werden. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen trägt der Auftraggeber. Die ISGATEC GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Die ISGATEC GmbH ist berechtigt, fehlerhafte Medien-Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
(4) Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt.
2. Vertragsabwicklung
(1) Aufträge für Medien können schriftlich oder per E-Mail aufgegeben werden. Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen von Medien-Aufträgen haftet die ISGATEC GmbH nicht für Übermittlungsfehler.
(2) Beilagenaufträge: Beilagenaufträge werden grundsätzlich von ISGATEC GmbH erst nach Vorlage eines Musters angenommen.
(3) Ablehnung von Aufträgen: Die ISGATEC GmbH ist berechtigt, Medien-Aufträge nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für die ISGATEC GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Publikation erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Die ISGATEC GmbH hat die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte zu erklären.
(4) Anzeigenschluss: Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse sind für die ISGATEC GmbH unverbindlich. Der ISGATEC GmbH steht es frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
(5) Kündigung von Aufträgen/Höhere Gewalt: Anzeigenaufträge können nur schriftlich, per Post oder E-Mail, gekündigt werden. Nach Anzeigenschluss ist die Kündigung von Anzeigenaufträgen nicht mehr möglich und der Auftraggeber hat die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann die ISGATEC GmbH die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Für Anzeigen mit Sonderplatzierungen (auch Umschlagseiten, Cover, Kapitelseiten und Sonderformate) besteht nach der Auftragsbestätigung der ISGATEC GmbH kein Rücktrittsrecht. Die ISGATEC GmbH wird im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, höherer Gewalt etc.) von der Verpflichtung der Vertragserfüllung frei. ISGATEC GmbH kann nach Wegfall des Ereignisses Medien in der nächstmöglichen Ausgabe der Druckschrift oder Online unverzüglich veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzsansprüche bestehen deswegen nicht.
(6) Platzierung von Medien print und online: Für die Platzierung in Medien an bestimmten Plätzen kann die ISGATEC GmbH keine Gewähr übernehmen.
(7) Themenplan der Redaktion: Aus aktuellem Anlass behält sich die Redaktion Änderungen des Themenplans vor. Für die tatsächliche Veröffentlichung bestimmter Themen kann die ISGATEC GmbH keine Gewähr übernehmen.
(8) Datenanlieferung: Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind den jeweils gültigen Mediadaten der ISGATEC GmbH zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung vollständiger, fehler- und virenfreier Vorlagen, bzw. einem farbverbindlichen Ausdruck oder digitalem Farbschema ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die ISGATEC GmbH unverzüglich Ersatz an. Falls dies nicht der Fall ist kann für die Richtigkeit der Anzeige keine Haftung übernommen werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Auftraggeber sichert ferner zu, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeiter:innen aufzuerlegen. Bei audio- bzw. videoverlinkter Werbung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Genehmigungen mit der GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern eingeholt wurde. Beachtet der Kunde die Empfehlungen der ISGATEC GmbH zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung zu. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung des Mediums.
(9) Textanzeigen Online (Website, Newsletter): Die Aufmachung und Kennzeichnung von Textanzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit der ISGATEC GmbH abzustimmen. Diese werden als „Anzeige“ gekennzeichnet.
(10) Haftung für den Inhalt der Medien: Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Medien verantwortlich. Er stellt die ISGATEC GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Inhaltes frei. Die ISGATEC GmbH ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Medien-Auftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird die ISGATEC GmbH z.B. durch gerichtliche Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber dieser Anzeige die Kosten der Gegendarstellung nach der gültigen Medien-Preisliste zu tragen.
(11) Rechteeinräumung: Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern.
(12) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch als PDF geliefert. Die ISGATEC GmbH berücksichtigt Korrekturen, die ihr innerhalb der von ihr gesetzten Fristen mitgeteilt werden. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der korrigierten Probeabzüge.
(13) Anzeigenbeleg: Die ISGATEC GmbH liefert für Anzeigen direkt, nach Erscheinen, spätestens jedoch ein Woche nach Erscheinen einen Anzeigenbeleg (print oder digital).
(14) Satzkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
(15) Auflagenschwankungen: Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 10% sinkt.
(16) Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste der ISGATEC GmbH zu halten. Die von der ISGATEC GmbH gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Sie wird nur an die von der ISGATEC GmbH anerkannten Werbeagenturen vergütet. Aufträge durch Werbeagenturen werden in
deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Die Vermittlungsprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
(17) Speicherung von Kundendaten: Die ISGATEC GmbH speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
(18) Mit der Beauftragung stimmen Sie der Verarbeitung und Speicherung der übermittelten Daten zur Geschäfts- und Bestellabwicklung zu. Die Datenschutzerklärung haben Sie zur Kenntnis genommen und akzeptieren diese.
3. Gewährleistung, Haftung
(1) Gewährleistung: Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für die ISGATEC GmbH mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt die ISGATEC GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert sie die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Mediums beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder des entsprechenden Mediums.
(2) Haftung: Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die ISGATEC GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung vertraglicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, die ISGATEC GmbH, ihr Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht fahrlässig verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit die ISGATEC GmbH dem Grunde nach haftet wird der Schadensersatzanspruch auf den jeweiligen Nettopreis der Anzeige beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das schadensauslösende Ereignis grob fahrlässig verursacht wurde oder die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren. Alle Schadensersatzansprüche gegen die ISGATEC GmbH verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftrageber von den, den Anspruch begründenden Umständen, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
(3) Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.
4. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/ oder Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Geltendes Recht
(1) Erfüllungsort ist Mannheim als Sitz der ISGATEC GmbH.
(2) Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen ist der Sitz der ISGATEC GmbH.
(3) Es gilt deutsches Recht, ebenso der Ausschluss von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht