1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGBs gelten ausschließlich für alle Verträge jeder Art zwischen ISGATEC und dem Kunden oder Lieferanten, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB können jederzeit eingesehen, ausgedruckt und gespeichert werden. Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Vertragsgegenstand ist die Erbringung dienstvertraglicher Leistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB durch ISGATEC.
(3) Die von ISGATEC zu erbringenden Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Kunden. ISGATEC ist bei der Leistungserbringung Weisungen des Kunden nicht unterworfen.
(4) Angebote von ISGATEC zum Abschluss eines Vertrages durch ISGATEC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch ISGATEC zustande.
2. Vertragsabwicklung
(1) ISGATEC wird die vertraglichen Leistungen durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende oder Dritte erbringen und die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand und unter Berücksichtigung einer sinnvollen Durchführung der Beratungstätigkeit entweder im Unternehmen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen der ISGATEC erbringen.
(2) Beide Vertragspartner benennen für die Vertragsabwicklung einen verantwortliche:n Projektleiter:in.
(3) Sofern ISGATEC die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Leistungen schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Alle Berichte, Gutachten oder Ergebnisse von Untersuchungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erbracht. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von ISGATEC bzw. deren Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten sind demgegenüber unverbindlich. Der Vertrag ist mit Übergabe der schriftlichen Darstellung von ISGATEC vollständig erfüllt.
3. Vertragsänderungen
(1) Beide Vertragspartner können den Leistungsumfang mit Zustimmung des anderen Vertragspartners abändern. Nach Erhalt eines entsprechenden Änderungsantrages ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet, binnen zwei Wochen unter Angabe von Gründen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich zu erklären.
(2) Sollten die Vertragspartner einer Vertragsänderung zustimmen, ist insbesondere der Inhalt und die Höhe der vereinbarten Vergütung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich entsprechend Ziff. § 1, 4 abzuschließen.
(3) Sofern ein Änderungsantrag des Kunden erhebliche Leistungen durch ISGATEC voraussetzt, wird hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen den Vertragspartnern schriftlich abgeschlossen.
4. Vertraulichkeit/Datenschutz/Verwendung von E-Mail
(1) ISGATEC ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. ISGATEC wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG verarbeiten. Die komplette Datenschutzerklärung ist auf www.isgatec.com (https://www.isgatec.com/uber-isgatec/datenschutzerklarung) zu finden.
(2) Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Eine Nutzung oder Weitergabe der als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei unzulässig. Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Die Nutzung von Daten in anonymisierter Form zu Darstellungs- und Verdeutlichungszwecken über den konkreten Projektrahmen hinaus ist ISGATEC gestattet.
(3) Soweit der Kunde ISGATEC eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er ein, dass ISGATEC ihm ohne Einschränkung per E-Mail vertragsbezogene Informationen zusendet. Dem Kunden ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von ihnen Kenntnis nehmen und sie verändern oder Daten verfälscht, unvollständig, verzögert oder gar nicht beim Empfänger eingehen. Darüber hinaus können gesendete, elektronische Mitteilungen Viren oder andere Komponenten enthalten, die ein anderes Rechnersystem stören oder ihm Schaden zufügen. ISGATEC übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen können, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot definierten Vergütungsmodalitäten. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Steuern und Abgaben in der jeweils geltenden Höhe.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, soweit keine gesonderte Regelung getroffen ist. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. ISGATEC ist im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Partner mit einer Abschlagsrechnung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden mit Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ISGATEC
a) bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Leistungserbringung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet
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b) nach eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlungen geleistet hat.
(5) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch entweder auf demselben Vertragsverhältnis beruht, die Gegenforderung von ISGATEC schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Zum Erbringen der Leistungen ist ISGATEC auf die Unterstützung und Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber wird ISGATEC daher alle zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von ISGATEC zum Erbringen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen erforderlich sind. ISGATEC darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen, außer soweit diese für sie erkennbar offensichtlich unvollständig oder unrichtig oder nicht mehr aktuell sind. Der Kunde haftet gegenüber ISGATEC für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten und der mit ISGATEC erzielbaren Ergebnisse. Der Kunde stellt ISGATEC insoweit von einer Überprüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Daten frei. ISGATEC übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die ISGATEC im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden zu Testzwecken überlassen werden.
(2) Darüber hinaus erhalten die Mitarbeitenden von ISGATEC nach Vereinbarung kostenfreien Zugang zu den EDV-Anlagen sowie gegebenenfalls Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazität im erforderlichen Umfang. Wenn und soweit dies erforderlich ist, wird der Auftraggeber aus Sicht von ISGATEC ausreichend qualifizierte, eigene Mitarbeiter:innen im erforderlichen Umfang zur Mitwirkung zur Verfügung stellen.
(3) Der Kunde wird einen verantwortliche:n Projektleiter:in als Ansprechperson von ISGATEC für die gesamte Laufzeit des Beratungsauftrages benennen. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis des Projektleitenden mit dem Kunden während der Laufzeit des Beratungsauftrages endet, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, eine:n neue:n Projektleiter:in zu benennen; in diesem Fall wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass dieser mit Beginn seiner Tätigkeit vollumfänglich über den Beratungsauftrag und seinen jeweiligen Stand unterrichtet ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Projektleiter langfristig erkrankt ist oder aus sonstigem, wichtigem Grund für längere Zeit nicht für den Einsatz in dem Projekt zur Verfügung steht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Umsetzung der einzelnen Beratungsleistungen von ISGATEC sorgfältig zu prüfen, ob eine Umsetzung erfolgen soll und ob sich ggf. schädliche Auswirkungen für den eigenen Produktions- und Betriebsablauf ergeben können. ISGATEC ist vorbehaltlich einer gesonderten, Vereinbarung nicht dazu beauftragt und verpflichtet, die Umsetzung der Empfehlungen beim Kunden zu überwachen und zu begleiten.
(5) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden) vom Kunden zu tragen. Ebenso kann ISGATEC Änderungen der vereinbarten Termine sowie der Vergütungen unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechteverlangen.
7. Haftungsbeschränkungen
(1) ISGATEC haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ISGATEC, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie von ISGATEC beruhen.
(2) ISGATEC haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z.B. die mangelfreie Leistung). ISGATEC haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ISGATE C betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von ISGATEC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Urheberrechte, Schutzrechte, Freistellung
(1) An Zeichnungen, Plänen, Kostenvoranschlägen, Vorschlägen und anderen Unterlagen sowie Kopien von diesen Unterlagen, die dem Kunden überlassen werden, behält sich ISGATEC sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und / oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von ISGATEC erbrachten Leistungen vertragsgemäß verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von ISGATEC zugänglich gemacht werden. Programme und dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch im Geschäftsbetrieb des Kunden bestimmt.
(2) ISGATEC räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Projektes von ISGATEC gefertigten Arbeitsergebnisse wie Gutachten, Organisationspläne, Programme/Software, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen oder ähnliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(3) Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei ISAGATEC. Dem jeweils anderen Vertragspartner steht insoweit ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners auf Dritte übertragbares Recht auf Nutzung an diesen Rechten zu. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit ISGATEC eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-How einsetzt, hinsichtlich aller hiervon für ISGATEC bestehenden gewerblichen Schutzrechte. Jede Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Schutzrechtsinhaber.
(4) Soweit ISGATEC aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden Leistungen erbringt, steht der Kunde dafür ein, dass im Zusammenhang mit dieser Leistungserbringung durch ISGATEC keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt ISGATEC von der Prüfung der Rechtslage frei. Wird ISGATEC von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, ISGATEC auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen Aufwendungen frei zu stellen.
9. Höhere Gewalt / force-majeure-Klausel
Im Falle höherer Gewalt und anderer von ISGATEC nicht zu vertretender Umstände z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördlichen Eingriffen und dergleichen - auch wenn sie bei einem Dienstleister eintreten - verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn ISGATEC dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird. Wird durch einen solchen Umstand die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder ist ISGATEC aufgrund eines solchen Umstandes berechtigt, die Leistung zu verweigern (§§ 275 Absätze 2 und 3 BGB) kann ISGATEC vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit durch einen vorbezeichneten Umstand oder wird ISGATEC von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
10. Kündigung
(1) ISGATEC und der Kunde können den jeweils geschlossenen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit ordentlich kündigen. Der Kunde zahlt für den Fall der Kündigung die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der Kosten für den Teil der vereinbarten Leistungserbringung, die durch die Kündigung erspart werden.
(2) ISGATEC und der Kunde können den Vertrag fristlos gemäß § 314 BGB kündigen, wenn der jeweils andere Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfristsetzung nicht nachkommt. Dies gilt nicht bei unerheblichen Pflichtverletzungen.
11. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) ISGATEC ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
(2) Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sowie sonstige, internationale kauf- oder werksvertragliche Bestimmungen finden keine Anwendung.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von ISGATEC in Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(4) Der Kunde ist zur Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher, vorheriger Zustimmung von ISGATEC berechtigt. ISGATEC darf diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
Stand: 02.12.2020