11.10.2022 Sicherheit durch Bauteilversuche
Schwierige Flanschverbindungen nach der neuen TA Luft rev.2021-12 beproben
Die Einhaltung der neuen TA Luft stellt Anlagenbetreiber vor Herausforderungen, insbesondere dann, wenn keine rechnerischen Nachweise möglich sind. Dann helfen Bauteilversuche weiter – ein Bespiel für schwierige Flanschverbindungen.
Seitdem im Dezember 2021 die neue TA Luft Gültigkeit erlangt hat, müssen nun Flanschverbindungen aus metallischen Werkstoffen bis 400 °C einen rechnerischen Nachweis der technischen Dichtheit erbringen, um im Geltungsbereich der TA Luft eingesetzt werden zu können. So z.B. mit einer Berechnung gemäß DIN EN 1591-1 oder mithilfe einer Finite-Elemente-Simulation. Ist ein rechnerischer Nachweis nicht möglich, so muss ein angepasster Bauteilversuch, basierend auf der VDI2290, durchgeführt werden. Dieser hat nicht nur einen anderen Ablauf, sondern auch ein geändertes einzuhaltendes Dichtheitskriterium von 1,0 · 10-2 [mg/(s·m)]. Was zunächst einfacher erscheint, ist in der Realität jedoch schwierig [1].
Schwierigkeit Festigkeitsnachweis
Wird der Bauteilversuch angewandt, so werden im Prüfbericht auch Festigkeitsnachweise der einzelnen Komponenten einer geprüften Verbindung aufgeführt. Hier ergibt sich die Schwierigkeit, dass ein Prüfinstitut, welches einen Dichtheitstest ausführt, keine Beprobungen zum Nachweis der Festigkeit der Komponenten durchführt und ein Festigkeitsnachweis daher nur bedingt Bestandteil des Prüfberichts sein kann. Hier finden sich daher häufig Formulierungen, wie z.B.: „Der Festigkeitsnachweis für das Druckgerät (Rohrleitung bzw. Apparat) wurde vom Hersteller nach dem Stand der Technik durchgeführt und deckt die Einsatzgrenzen nach Abschnitt xy ab“, oder aber: „Der Hersteller der Komponente hat die Richtigkeit des Festigkeitsnachweises mit einer Konformitätserklärung bzw. einer Herstellererklärung und ggf. einer Betriebsanleitung bestätigt, die dem Verfasser dieses Prüfberichtes/der Montageanleitung vorliegt“.