09.03.2023 Schadstofffrei
Beim Umgang mit Di-Isocyanaten gibt es Alternativen – auch zu aufwändigen Schulungen
Der Einsatz von Di-Isocyanat, einem Bestandteil vieler Dicht- und Klebstoffe – ist im Rahmen der REACH-Verordnung neu geregelt worden und führt zu erheblichem Schulungsaufwand. „Da ist es doch besser, wenn man auf diese Stoffe verzichtet“, meinen Dr. Frank Kukla, Geschäftsführer der CeraCon GmbH, und Daniel Hayn, Vertriebsleiter, mit Blick auf einen neuen Materialansatz bei PU-Schaumdichtungen und ihrer Verarbeitung in Systemen aus einer Hand.
Werkstoffe werden seit Jahren reguliert. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Dr. Kukla: Die Regulierungen, insbesondere von reaktiven Polyurethan-Materialien, stellen Industrie und Gewerbe ständig vor neue Herausforderungen. Durch die europaweiten Beschränkungen im Umgang mit Schadstoffen besteht aktuell auch ein Handlungsbedarf für die Dichtungsbranche. Grund dafür ist in diesem Fall die Stoffklasse der Di-Isocyanate, welche als Härterkomponente ein unverzichtbarer Bestandteil für die Herstellung von Polyurethanen ist. Di-Isocyanate stehen schon seit Längerem im Verdacht, krebserregend zu sein und sensibilisierend auf Haut und Atemwege zu wirken, was bis zum chronischen Asthma führen kann. Als Materialexperte sehe ich die Regulierung deshalb als richtig und notwendig an, um alle, die mit den Gefahrstoffen umgehen, zu schützen und vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren. Wenn Werkstoffe nach aktuellen Erkenntnissen und dem Stand der Wissenschaft beurteilt werden, kann ich einer Regulierung an dieser Stelle nur positiv gegenüberstehen.
„Mit den richtigen Polyurethanen entfallen die neuen Beschränkungen im Umgang mit Di-Isocyanaten.“ Dr. Frank Kukla, Geschäftsführer, CeraCon GmbH
Daniel Hayn, Vertriebsleiter, CeraCon GmbH „Unter TCO-Betrachtungen entbehren die Vorbehalte gegen Thermosysteme zur Aushärtung von Kleb- und Dichtstoffen jeglicher Grundlage.“