05.04.2023 PFAS-Regulierungen im größeren Kontext betrachten
Die Zeit der Einflussnahme läuft – es gilt, sie zu nutzen
Am 07. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine vorläufige Fassung des Beschränkungsdossiers für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) auf ihrer Internetseite veröffentlicht [1]. Jetzt gilt es, bis zum 22. September 2023 zu argumentieren und zu belegen, warum Fluorpolymere für Dichtungen wichtig sind und welche größeren Schäden drohen, sollten sie – wenn auch mit Übergangsfristen – verboten werden.
Diese Initiative von fünf staatlichen Organisationen aus Deutschland, den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Norwegen sieht ein EU-weites Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung aller als PFAS definierten Substanzen vor. Entgegen der Auffassung von vielen Anwendenden von Fluorpolymeren und Fluor- bzw. Perfluor-Elastomeren, wie z.B. PTFE, FKM oder FFKM, sind diese Materialien ebenso vom Verbotsvorhaben betroffen, wie flüchtige und wasserlösliche Fluorchemikalien, die diese Diskussionen zur Beschränkung von PFAS ursprünglich ausgelöst haben. Grund hierfür ist die Definition der PFAS, nämlich das grundsätzliche Vorhandensein fluorierter Kohlenstoffatome (CF2 oder CF3) in einer Substanz, ungeachtet ihres aktiven Gefahrenpotenzials. Somit fallen auch nicht toxische, inerte Kunststoffe und Elastomere unter das geplante Verbot. Diese sind aber aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften, wie z.B. der Kombination aus chemischer Resistenz, hoher Wärme- und Kältebeständigkeit und ggf. auch aufgrund ihrer einzigartigen Porenstruktur oder physiologischen Unbedenklichkeit, z.B. in Anwendungen der Dichtungstechnik, der Filtration, der Brennstoffzellentechnologie oder auch der Medizintechnik nicht ersetzbar.
Empfehlungen des AK Dichtungen zum ECHA-Leitfaden
Empfehlungen aus dem AK Dichtungen zur ECHA-PFAS-Konsultation