01.11.2018 Normen richtig anwenden
Technische Rechtsbegriffe, über die sich Anwender bei Dichtungsauswahl und -einsatz im Klaren sein sollten
Bezüglich der Auslegung der rechtlichen Begriffe „anerkannte Regeln der Technik“, „Stand der Technik“ und „Bestandsschutz“ kommt es immer wieder zu Diskussionen, die meistens auf Basis einer Auslegung nach Wissen der Diskutierenden geführt werden. Rechtsbegriffe sind aber eindeutig und deshalb sollte ihre tatsächliche Bedeutung bekannt sein.
Normen sind anerkannte Regeln der Technik und damit anerkannte, dokumentierte Festlegungen, in denen eine Mehrheit repräsentativer Fachleute den Stand der Technik wiedergibt. Sie entsprechen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Beispiele sind Normen (DIN, EN, ASME, ISO, …), VDI-Richtlinien, das DVGW-Regelwerk, das AD 2000-Regelwerk etc. Sie sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein und müssen, um mit dem Stand der Technik Schritt halten zu können, regelmäßig überarbeitet werden. Sind sie vereinbart, kann eine Nichteinhaltung zu rechtlichen Konsequenzen, bei Gefährdung von Leib und Leben sogar zu Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren führen. Es gibt allerdings auch Einschränkungen: So kann man, z.B. nach einer Gefährdungsanalyse, von ihnen abweichen.
Verbindlichkeit von Normen
Üblicherweise sind Normen von empfehlendem Charakter. Eine Anwendung ist nicht zwingend, ausgenommen, sie sind Bestandteil von Gesetzen und Vorschriften. Sie sollten jedoch als Mindeststandard bei Abweichungen von ihnen gelten. Bild 1 zeigt die Abstufung von Gesetzen über Richtlinien bis hin zu Normen und die Verbindlichkeit zur Anwendung. Für die Umsetzung der europäischen Richtlinien kann in einer Norm (EN) ein Anhang ZA aufgeführt sein. Dieser Anhang stellt die Norm oder Teile der Norm in die Verbindlichkeit zur europäischen Richtlinie. Man spricht von der Auslösung der Konformitätsvermutung zur jeweiligen Richtlinie. In diesen Fällen ersetzt die Norm die regionalen Gesetze und Richtlinien und tritt an deren Stelle. In Deutschland wird die Norm durch Veröffentlichung im Ministerialblatt verbindlich.