EAE – eine Ausbildung  in die Praxis umsetzen

DIN 2304

31.10.2020 EAE – eine Ausbildung in die Praxis umsetzen

Anforderungen. Perspektiven. Grenzen.

von Frank Steegmanns (Stockmeier Urethanes GmbH & Co.KG)

Der European Adhesive Engineer (EAE) spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der DIN 2304 und damit für alle Unternehmen, die kleben. Dies gilt insbesondere für die Sicherheitsstufen S1 und S2 – ein Überblick über diese zentrale Ausbildung und ihre Relevanz für die Praxis.

Die Ausbildung (eigentlich eine Weiterbildung) zum European Adhesive Engineer (EAE) bzw. die deutsche Bezeichnung, mit entsprechendem Studium, Klebfachingenieur gibt es bereits seit dem Jahr 2001. Die Weiterbildung umfasst 332 Unterrichtseinheiten, die in einem achtwöchigen Vollzeitlehrgang organisiert werden. Die Ausbildung erfolgt sowohl in Theorie, praktische Übungen und schließt mit entsprechenden Prüfungen ab.

Die Schwerpunkte der Weiterbildung sind:

  • Grundlagen von Polymerwerkstoffen
  • Klebstoffe – Arten und Einteilung
  • Adhäsion – Grundlagen und Wirkungen, Oberflächenanalytik
  • Unterschiedliche Fügeteilwerkstoffe, Oberflächenbehandlung
  • Verschiedene Prüftechniken, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit
  • Konstruktion, Dimensionierung
  • Fertigungstechniken
  • Unterschiedliche Fügeverfahren, Beispiele, mündliche Abschlussprüfung

Geregelt wird die Weiterbildung zum EAE mit den Richtlinien DVS®/EWF 3309 „DVS®/EWF-Lehrgang European Adhesive Engineer – EAE (Klebfachingenieur/in)“ bzw. EWF-517-01 „EWF Training & Qualification EUROPEAN ADHESIVE ENGINEER, Minimum Requirements for the Education, Examination and Qualification“.

Im Zuge der europäischen Harmonisierung werden die Qualifikationen nicht mehr mit den derzeit bekannten Titeln (EAE, EAS, EAB) bezeichnet, sondern vielmehr als „klebtechnische Fachkompetenzen“. Im Falle des European Adhesive Engineer (Klebfachingenieur) entspricht das dann einer „Umfassenden Fachkompetenz“. Art und Umfang der Weiterbildung wurden nicht verändert, lediglich die jeweiligen Bezeichnungen.
Die erforderlichen Kenntnisse und Nachweise sind seit letztem Jahr in der DIN SPEC 2305-3:2019-02 „Klebtechnik – Qualitätsanforderungen an Klebprozesse – Teil 3: Anforderungen an das klebtechnische Personal“ beschrieben worden. Ebenso wurde die
Bezeichnungin der überarbeiteten Fassung der DIN 2304-1:2020-04 „Klebtechnik – Qualitätsanforderungen an Klebprozesse – Teil 1: Prozesskette Kleben“ entsprechend übernommen.

Lösungspartner

Stockmeier Urethanes GmbH & Co.KG
Stockmeier Urethanes GmbH & Co.KG

 

Zielgruppen

Produktion & Fertigung, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung, Instandhaltung