29.10.2021 Antreten zum Kleben
Die Bundeswehr macht beim Kleben mit der TL A-0023 Ernst
Die Bundeswehr nimmt das Kleben ernst und hat mit der TL A-0023 den Rahmen geschaffen: Sie ist verbindlich für direkte und Drittzulieferer wie MRO-Dienstleister. Insofern sollten alle Unternehmen, die die Bundeswehr mit geklebten Teilen beliefern oder in Zukunft beliefern wollen, mit der TL A-0023 vertraut sein. Dass die Umsetzung der Norm noch in den Kinderschuhen steckt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundeswehr Ernst macht.
Schon lange wird bei der Bundeswehr geklebt: Am bekanntesten ist – gemäß der TL 7510-0023, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist – das in RAL 6031 eingefärbte Gewebeband (umgangssprachlich „Panzerband“). Diese TL (TL = Technische Liefervorschrift) liegt bereits in ihrer 12. Auflage vor. Seit Langem gilt für die Bundeswehr auch die DIN 2303 verbindlich, die das Schweißen im militärischen Bereich regelt. Und auch die DIN 2304 als Norm für Klebverbindungen gilt seit dem Frühjahr 2016. Natürlich unterliegt die Bundeswehr denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die zivile Wirtschaft, aber Normen an sich sind ja keine Gesetze.
Zuständig für das Kleben bei der Bundeswehr ist die „Leitstelle für Schweiß- und Klebtechnik“ im Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk-und Betriebsstoffe (WIWeB). Nun gibt es also seit 15.9.2017 auch noch die TL A-0023, die „Technischen Lieferbedingungen für Kleben und verwandte Prozesse“, die das Kleben regeln soll. Die Besonderheit ist hier sicher – und auch absolut nachvollziehbar –, dass die Definition der Sicherheitsklassen den spezifischen Bedürfnissen der Bundeswehr entsprechend folgt. Wer mit der DIN 2304 vertraut ist, wird schnell die Elemente „Personalanforderungen“ bzw. „Personalqualifikation“ sowie die Funktion und die Rolle der Klebaufsichtspersonen (KAP) und die Verpflichtung zur Nachweisführung und zur Dokumentation in beiden Normen bzw. Richtlinien „wiedererkennen“.