Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende an Präsenz- und Online-Veranstaltungen sowie Blended-Learning-Lehrgänge der ISGATEC GmbH
Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Arten von Veranstaltungen, dies umfasst insbesondere Präsenzveranstaltungen, Online-Veranstaltungen (digitale Veranstaltungen, deren Teilnahme ausschließlich mittels eines Endgeräts über das Internet erfolgt) sowie Blended-Learning-Veranstaltungen (Veranstaltungen mit Präsenzphase und On-Demand-Phase). Soweit für die technische Durchführung einer Online-Veranstaltung oder einer On-Demand-Phase einer Blended-Learning-Veranstaltung ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erforderlich ist (z.B. Registrierung und/oder Nutzerkonto bei Online-Diensteanbieter), sind zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten zu berücksichtigen. Soweit es sich um Leistungen des Dritten handelt, wird die ISGATEC GmbH (nachfolgend ISGATEC) nicht Vertragspartner.
Stand: 20.09.2023
1. Leistungen und Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Institute, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden, und Privatpersonen. Die ISGATEC erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm. Die ISGATEC behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Referierenden und/oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vor. Vertragspartner der ISGATEC wird, wer im Anmeldeformular als Unternehmen, Behörde, Institut, Hochschule, Forschungseinrichtung genannt wird, ansonsten der/die Teilnehmende persönlich.
2. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung muss per E-Mail, Post oder online unter www.isgatec.com an die ISGATEC erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch die Bestätigung der ISGATEC in Schrift- oder Textform rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmende an Präsenz- und Online-Veranstaltungen sowie Blended-Learning-Lehrgängen der ISGATEC anerkannt.
3. Veranstaltungsgebühren
(1) Die Veranstaltungsgebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung (Präsenz, Online oder On-Demand), sämtliche Veranstaltungsunterlagen – sofern vorhanden, bei Präsenzveranstaltungen auch die Verpflegung. Die Veranstaltungsgebühren verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzl. MwSt. Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtung trägt der Teilnehmende selbst
(2) Bei zeitgleicher Mehrfachanmeldungen aus einem Unternehmen oder zu mehreren Veranstaltungen gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmenden oder ab der zweiten Veranstaltung einen Nachlass von 10% auf die zweite und alle weiteren Anmeldungen. Diese Regelung gilt nicht für die "Bremer Klebtage" (in Kooperation mit Fraunhofer IFAM).
(3) Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmende aufgeteilt werden. Eine Teilbelegung der Veranstaltung kann nicht zu einer Preisreduzierung führen.
(4) Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, damit die Teilnahme gesichert ist. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Bitte prüfen Sie, ob eine ausgedruckte Version der Rechnung benötigt wird.
(5) Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
4. Hotel und Anfahrt
Die Zimmerbuchung wird vom Teilnehmenden selbst vorgenommen. Im Veranstaltungshotel sind in der Regel Kontingentzimmer vorreserviert, die unter dem Stichwort „ISGATEC“ abgerufen werden können. Ein Anspruch auf diese Sonderkonditionen oder freie Zimmerkontingente besteht nicht.
5. Veranstaltungsunterlagen
Die Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Die ISGATEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Veranstaltungsprogramm oder in den Unterlagen erwähnten Titel, Verfahren, Bilder oder sonstige Namen frei von Rechten Dritter sind.
6. Teilnahmebescheinigungen
Zu jeder Veranstaltung (Seminar, Forum, Online Seminar) erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung vor Ort oder in digitaler Form.
7. Technische Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten des Teilnehmers bei Online-Veranstaltungen/Online-Phasen von Blended-Learning-Veranstaltungen
(1) Für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung oder der Online-Phase einer Blended-Learning-Veranstaltung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechendem gängigen Webbrowser oder ggf. weiterer Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen zur Teilnahme kann der Teilnehmende der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters entnehmen oder werden dem Teilnehmenden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt.
(2) Der Teilnehmende ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern der Teilnehmende die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder es während der Online-Veranstaltung oder der On-Demand-Phase einer Blended-Learning-Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von dem Teilnehmenden zu vertreten sind entbindet das den Teilnehmenden nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
(3) Erhält der Teilnehmende zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung oder der On-Demand-Phase einer Blended-Learning-Veranstaltung Zugangsdaten, darf der Teilnehmer diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Der Teilnehmende ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu
informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
8. Umbuchung oder Stornierung durch ISGATEC
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referierenden, höhere Gewalt, Pandemien oder sonstigen nicht von ISGATEC zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die ISGATEC behält sich bei einer Präsenzveranstaltung in diesen Fällen vor, anstelle einer Stornierung der Veranstaltung gegen einen angemessenen Preisnachlass die Teilnehmenden auf eine entsprechende Online-Veranstaltung umzubuchen, die der Qualität und Wissensvermittlung der Präsenzveranstaltung entspricht. Dies stellt keinen Rücktrittsgrund für die Teilnehmenden dar. Die vorstehenden Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn ISGATEC die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl bereits bestätigt hat.
ISGATEC behält sich vor, die Veranstaltung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl von regulär fünf Teilnehmenden nicht erreicht ist. Ausnahmen davon sind möglich und unverbindlich.
Bei Stornierung oder Absage der Veranstaltung durch die ISGATEC besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens ISGATEC.
9. Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmende
Abmeldungen und Umbuchungen von Teilnehmenden müssen in Schrift- oder Textform erfolgen. Eine Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhebt die ISGATEC eine Stornierungsgebühr von 200,00 € zzgl. der gesetzl. MwSt. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel bzw. der Eingang der E-Mail bei der ISGATEC. Sofern die volle Teilnahmegebühr fällig wird, senden wir nach Eingang des Rechnungsbetrages die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu.
Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung muss ebenfalls in Schriftform (postalisch oder per E-Mail) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Danach ist eine kostenfreie Umbuchung nicht mehr möglich.
Ein Ersatzteilnehmender kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei keine Rechnungskorrektur vornehmen. Sollte der Ersatzteilnehmende nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmende erfolgt eine Rechnungskorrektur.
Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmende ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.
Teilnehmende, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: ISGATEC GmbH, Am Exerzierplatz 1a, 68167 Mannheim, E-Mail: info@isgatec.com
10. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referierenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. ISGATEC haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Ein Auswahlverschulden bezüglich der Wahl des Veranstaltungsortes wird nicht übernommen. Im Falle der Durchführung einer Online-Veranstaltung übernimmt ISGATEC keine Gewähr für die technisch einwandfreie Übermittlung oder Zugang zur Veranstaltung und den Empfang der Daten.
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen
(1) Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen.
(2) Der Veranstalter wird darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte eines Teilnehmenden bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/oder Tonaufnahmen nicht verletzt werden.
(3) Dem Teilnehmende ist die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/oder Tonaufnahmen (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen, Fotos) bei allen Arten von Veranstaltungen nicht gestattet
12. Urheberrechte
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen - Manuskripte, Übungen und Fallstudien – sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran liegen ausschließlich bei der ISGATEC. Den Teilnehmenden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung – auch wenn sie nur auszugsweise erfolgt – bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der ISGATEC. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Ton- und Bildaufnahmen durch Teilnehmende gleich welcher Art sind bei sämtlichen Veranstaltungsformaten der ISGATEC (Präsenz oder Online) untersagt. Online-Veranstaltungen dürfen ausschließlich durch die angemeldete Teilnehmenden genutzt werden.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Veranstaltungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mannheim.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.
15. Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
16. Online Streitbeilegungs-Plattform
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr
Die ISGATEC ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten weisen wir auf unsere Datenschutzerklärung hin.