Die Entwicklung geht weiter

Compound-Dichtungsmasse, die auch unterschiedliche Glasmündungsqualitäten ausgleicht (Bild: HL Herti (Bulgarien))

19.06.2017 Die Entwicklung geht weiter

TPE profiliert sich weiter für zahlreiche Dichtungslösungen

von Florian Schindler (ACTEGA DS GmbH)

Überall dort, wo Kunststoffe zum Einsatz kommen, gilt es, zahlreiche gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Regularien zu beachten und Grenzwerte einzuhalten. Diese gelten natürlich auch für die eingesetzten Dichtungen. Hier entstehen auf Basis von TPE ständig neue Lösungsansätze.

Kaum ein Regelwerk ist so umfassend wie die EG-Kunststoffrichtlinie. In zahlreichen Änderungsrichtlinien, Positivlisten für Additive und Monomere, festgeschriebenen Grenzwerten für einzelne Substanzen und Angaben zum Umfang der Konformitätserklärungen wurde umfangreich dokumentiert, welche Anforderungen zu erfüllen sind. Für Dichtungswerkstoffe sind dies u.a., „... dass unter normalen, vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile aus dem Dichtungswerkstoff an das Lebensmittel in Mengen abgegeben werden, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden...“. Es darf darüber hinaus nicht dazu kommen, „...dass eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeigeführt wird...“ und auch die  organoleptischen Eigenschaften – Geruch, Geschmack, Aussehen – dürfen nicht beeinträchtigt werden. Was so umfangreich für Dichtungswerkstoffe definiert wurde, gilt für alle Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Da aus Kunststoffen, die PVCbasiert sind und Phthalate oder andere Weichmacher enthalten, diese weich machenden Zusätze durch Fett oder Flüssigkeiten herausgelöst werden können, wurden schon früh im Sinne des Verbraucherschutzes Grenzwerte definiert. Die EU hatte sich dieser Migrationsproblematik zunächst mit der Rahmenverordnung 1935/2004, dann mit der 4. Änderungsrichtlinie der Kunststoffrichtlinie 2007/19/EG und schließlich mit der Super-Verordnung und der Plastics Implementation Measure – kurz PIM – angenommen. Wer also einen Gegenstand aus Kunststoff herstellt, der in irgendeiner Weise mit einem Lebensmittel in Berührung kommt, muss sich dieser Gesetzgebungen, Vorschriften, Regularien und Migrationsgrenzen bewusst sein und diese einhalten. Und im Zweifelsfall auf einen Partner mit umfänglicher Kenntnis dieser Materie vertrauen.

Lösungspartner

ACTEGA DS GmbH
ACTEGA DS GmbH

 

Zielgruppen

Einkauf, Instandhaltung, Konstruktion & Entwicklung, Produktion & Fertigung, Qualitätssicherung, Unternehmensleitung, Vertrieb